Ambulante Chemotherapie für Krankenhäuser steuerfrei
Zytostatika-Abgabe durch Krankenhausapotheke zählt zum Zweckbetrieb
MÜNSTER (ks). Das Finanzgericht Münster hat in einem letzte Woche veröffentlichten Urteil entschieden, dass in einem Krankenhaus durchgeführte ambulante Chemotherapien nicht steuerpflichtig sind – und zwar auch dann, wenn die zur Behandlung eingesetzten Zytostatika durch die Krankenhausapotheke zur Verfügung gestellt werden. (Finanzgericht Münster, Urteil vom 23. Februar 2012, Az.: 9 K 4639/10 K, G)
