Zwei von drei mit Zusatznutzen
Beim Gemeinsamen Bundesausschuss ist man mit der frühen Nutzenbewertung zufrieden
BERLIN (ks). Der seit Juli amtierende unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Josef Hecken, sieht keinen Grund am Verfahren der frühen Nutzenbewertung gesetzlich nachzubessern. Er zieht nach 20 Monaten Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz vielmehr eine positive Zwischenbilanz: Immerhin 16 von 25 Präparaten, die das Verfahren der frühen Nutzenbewertung vollständig durchlaufen haben, bekamen einen Zusatznutzen bescheinigt.