Sachverständigenausschuss: Stimmrechte neu verteilt
Verschreibungspflicht-Experten – zehn beraten nur noch
Berlin (ks). Mit der "16. AMG-Novelle" hat der Gesetzgeber kräftig an der Zusammensetzung der nach dem Arzneimittelgesetz vorgesehenen Sachverständigenausschüsse und der Stimmberechtigung ihrer einzelnen Mitglieder gerüttelt. So sollen im Ausschuss für Verschreibungspflicht künftig keine Industrievertreter mehr mitbestimmen dürfen, ebenso wenig der Apothekenvertreter aus der Praxis. Dafür sollen unter anderem Vertreter der verschiedenen Arzneimittelkommissionen ein Stimmrecht erhalten.