Kein Herstellerrabatt für DocMorris
Bundessozialgericht entscheidet, dass Verträge zulasten Dritter verboten sind
KASSEL/BERLIN (jz). Für die Jahre 2003 bis 2007 hat DocMorris definitiv keinen Anspruch auf Erstattung des Herstellerrabatts. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in der vergangenen Woche. Damit blieb die niederländische Versandapotheke auch in der dritten Instanz mit ihrer Klage erfolglos. Der Pharmahersteller Servier sollte ihr rund 65.000 Euro erstatten, weil die Krankenkassen die von DocMorris abgegebenen Arzneimittel unter Einbehaltung des Herstellerrabatts vergütet hatten. (Bundessozialgericht, Urteil vom 24. Januar 2013, Az. B 3 KR 11/11 R)