Herstellerrabatt auf dem Prüfstand
EU untersucht deutsche Ausnahmeregelung
Berlin (jz). Die Europäische Kommission nimmt eine deutsche Regelung zu Arzneimittelpreisen unter die Lupe: Pharmaunternehmen in finanziellen Schwierigkeiten können hierzulande eine Ausnahme vom erhöhten Herstellerabschlag beantragen. Dies könnte eine genehmigungspflichtige staatliche Beihilfe darstellen, erklärt die Kommission, denn die Befreiung von der Rabattpflicht wirke sich auf staatliche Mittel aus. Dann wiederum müssten die EU-Beihilfevorschriften beachtet werden. Während der Untersuchung erhalten die Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme.