Substitutionstherapie Opiatabhängiger 

Hamburg: Apothekerverein und AOK einigen sich zum Sichtbezug

Der Hamburger Apothekerverein hat mit der AOK Rheinland/Hamburg eine Vereinbarung über die Abrechnung des Sichtbezuges getroffen. Sie ist zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten.