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ABDA-Satzungsänderung
Entmachtung der Hauptversammlung: die Kritiker der ersten Stunde
Die geplante ABDA-Satzungsänderung, wonach die Beschlüsse der Hauptversammlung ihre Bindungswirkung verlieren, steht nicht erst seit dem Deutschen Apothekertag im Oktober in der Kritik: Bereits während der Beratungen haben offenbar einzelne Kammern Bedenken angemeldet, konnten sich damit in der Mitgliederversammlung jedoch nicht durchsetzen.
Berlin – 28.11.2024, 12:45 Uhr

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Lieferengpässe sind ein lästiges und stets gegenwärtiges Problem im Apothekenalltag. Es handelt sich jedoch nicht um ein rein nationales Problem. Nun startet die EMA die European Shortages Monitoring Platform, um auf europäischer Ebene Lieferengpässe bei Arzneimitteln zu überwachen.
ABDA-MV will Satzungsänderung nochmals diskutieren
Die ABDA-Mitgliederversammlung wird sich bei ihrer Sitzung am 11. Dezember erneut mit der Satzungsänderung befassen, die zum Jahreswechsel wirksam wird. Hintergrund ist ein Apothekertagsbeschluss, in dem die Delegierten fordern, die geplante Entmachtung des Deutschen Apothekertags zurückzunehmen und diesen stattdessen zu stärken. Bereits zuvor soll die MV laut Tagesordnung allerdings die Geschäftsordnung der Hauptversammlung an die Satzungsänderung anpassen – der Ausgang der Debatte dürfte somit vorherbestimmt sein.
DAT wehrt sich gegen die Entmachtung
Ab dem kommenden Jahr haben die Beschlüsse des Deutschen Apothekertags keine bindende Wirkung mehr, sondern sind lediglich von den ABDA-Gremien zu berücksichtigen. Damit wollte sich die Hauptversammlung aber nicht abfinden. Per Adhoc-Antrag wurde der Auftrag erteilt, die Satzungsänderung zurückzunehmen und die Hauptversammlung stattdessen als demokratisches Gremium zu stärken.
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