Einstweilige Verfügung erlassen

AEP darf Apotheken nicht für Lastschrifteinzug vergüten

Die Wettbewerbszentrale hat erneut die Konditionen von AEP ins Visier genommen: Auf ihren Antrag hin hat das Landgericht Aschaffenburg dem Pharmagroßhändler einstweilen untersagt, Apotheken für den Rechnungsausgleich per Lastschrift zu vergüten. Bei AEP zeigt man sich überrascht – und will Rechtsmittel einlegen.