Anzeige
Anzeige
Einstweilige Verfügung erlassen
AEP darf Apotheken nicht für Lastschrifteinzug vergüten
Die Wettbewerbszentrale hat erneut die Konditionen von AEP ins Visier genommen: Auf ihren Antrag hin hat das Landgericht Aschaffenburg dem Pharmagroßhändler einstweilen untersagt, Apotheken für den Rechnungsausgleich per Lastschrift zu vergüten. Bei AEP zeigt man sich überrascht – und will Rechtsmittel einlegen.
Berlin – 31.07.2024, 13:15 Uhr

Anzeige
Error loading data. undefined
Anzeige
Anzeige
Nächster Artikel
AEP darf Apotheken nicht für Lastschrifteinzug vergüten
Die Wettbewerbszentrale hat erneut die Konditionen von AEP ins Visier genommen: Auf ihren Antrag hin hat das Landgericht Aschaffenburg dem Pharmagroßhändler einstweilen untersagt, Apotheken für den Rechnungsausgleich per Lastschrift zu vergüten. Bei AEP zeigt man sich überrascht – und will Rechtsmittel einlegen.
AEP darf Apotheken nicht für Lastschrifteinzug vergüten
Die Wettbewerbszentrale hat erneut die Konditionen von AEP ins Visier genommen: Auf ihren Antrag hin hat das Landgericht Aschaffenburg dem Pharmagroßhändler einstweilen untersagt, Apotheken für den Rechnungsausgleich per Lastschrift zu vergüten. Bei AEP zeigt man sich überrascht – und will Rechtsmittel einlegen.
Anzeige
Deutscher Apotheker Verlag Logo
Service
Rechtliches
Jetzt auch als App für iOS und Android
© 2025 Deutsche Apotheker Zeitung