Plausibilität überprüfen
Schritt 2 der Rezepturherstellung in sieben Schritten
Ulrike Fischer, Katrin Schüler | Grundanforderungen, die an Arzneimittel gestellt werden, sind Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und pharmazeutische Qualität. Entsprechend darf nach ApBetrO § 7 ein Rezepturarzneimittel nicht hergestellt werden, wenn die Verschreibung bzw. die Kundenanforderung einen erkennbaren Irrtum enthält oder unleserlich ist oder sich sonstige Bedenken ergeben. Mit der Novellierung der ApBetrO wurden die Mindestinhalte der Plausibilitätsprüfung konkretisiert (§ 7 Abs. 1b). Im folgenden Beispiel wird die Plausibilität eines Rezeptes für Bufexamac-haltige Zäpfchen geprüft.