Zubereitung abfüllen
Schritt 6 der Rezepturherstellung in sieben Schritten
Ulrike Fischer, Katrin Schüler | Gemäß § 6 Abs. 1 Apothekenbetriebsordnung ist bei "der Herstellung von Arzneimitteln … Vorsorge zu treffen, dass eine gegenseitige nachteilige Beeinflussung der Arzneimittel sowie Verwechslungen der Arzneimittel und der Ausgangsstoffe sowie des Verpackungs- und Kennzeichnungsmaterials vermieden werden". Nach § 13 dürfen zur "Herstellung von Arzneimitteln … nur primäre Verpackungsmaterialien verwendet werden, die gewährleisten, dass die Arzneimittel vor physikalischen, mikrobiologischen oder chemischen Veränderungen geschützt sind und die daher für die beabsichtigten Zwecke geeignet sind". Die Auswahl von geeigneten Verpackungsmaterialien für die Zubereitung ist folglich ein wesentlicher Bestandteil von Rezepturplanung und Herstellungsanweisung.