Herstellung planen und vorbereiten
Schritt 3 der Rezepturherstellung in sieben Schritten
Ulrike Fischer, Katrin Schüler | Die novellierte Apothekenbetriebsordnung fordert die Herstellung eines Rezepturarzneimittels nach einer vorab erstellten Herstellungsanweisung und gibt Mindestinhalte für die Erstellung vor. Somit ist der Apotheker verpflichtet, Festlegungen zu wesentlichen Aspekten der Herstellung inklusive Kontrolle und Dokumentation zu treffen. Diese Vorbereitung ist eine grundlegende Voraussetzung, damit die eigentliche Herstellung zügig und ohne unnötige Unterbrechungen erfolgen kann.