Parenterale Rezepturen für die AOK Berlin-Brandenburg
Zwölf Apotheken dürfen onkologische Praxen versorgen
BERLIN (diz). Nach einem langen Hickhack und Rechtsstreit ist die Versorgung der Versicherten der AOK Berlin-Brandenburg mit parenteralen Rezepturen angelaufen. Diese AOK hat nach einer europaweiten Ausschreibung für die Belieferung von onkologischen Praxen mit parenteralen Rezepturen exklusive Verträge mit Apotheken geschlossen.