VG Köln: BfArM muss neu entscheiden
BERLIN (ks). Das Verwaltungsgericht Köln hat der Klage eines an multipler Sklerose (MS) erkrankten Patienten auf Erteilung einer Erlaubnis zum Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken teilweise stattgegeben. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) muss seinen Antrag nun erneut bescheiden.(Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 11. Januar 2011, Az.: 7 K 3889/09 – nicht rechtskräftig)