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Bei Lundbeck freut man sich über die vorläufige Entscheidung, dass der G-BA über die Festbetragsfestsetzung des Wirkstoffs Escitalopram neu entscheiden muss. (Foto: Lundbeck)

Bei Lundbeck freut man sich über die vorläufige Entscheidung, dass der G-BA über die Festbetragsfestsetzung des Wirkstoffs Escitalopram neu entscheiden muss. (Foto: Lundbeck)

LSG Berlin-Brandenburg

Festbetragsfestsetzung für Cipralex® gekippt

Berlin - Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg setzte vergangene Woche im Rahmen eines Eilverfahrens die Festbetragsfestsetzung für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Escitalopram aus. Darüber freut sich die vorübergehend obsiegende deutsche Tochtergesellschaft der dänischen Lundbeck A/S, die den Wirkstoff unter der Bezeichnung Cipralex® Tabletten vertreibt. Wann über die Klage selbst entschieden wird, steht jedoch noch nicht fest.

Seit dem 1. Juli finden sich die Selektiven Serotonin-Wiederaufnahmehemmer (SSRI) Citalopram und Escitalopram in einer gemeinsamen Festbetragsgruppe. Lundbeck hatte gegen den dieser Eingruppierung zugrunde liegenden Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geklagt und nun im Eilverfahren vorläufig Recht zugesprochen bekommen.

Zur Begründung führte der Senat aus, derzeit sei von der Rechtswidrigkeit der Festbetragsfestsetzung auszugehen. Der Beschluss des G-BA leidet nach Auffassung des Senats an Beurteilungsfehlern. Dies gelte auch für den Fall, dass der G-BA nach einer Korrektur der festgestellten Mängel im Rahmen seines Beurteilungsspielraumes zum selben Ergebnis gelange. Zunächst sei der Wettbewerb zwischen den Arzneimittelherstellern jedenfalls verfälscht.

Die Beurteilungsfehler des G-BA sah der Senat im Zusammenhang mit dessen Bewertung, dem Wirkstoff Escitalopram eine therapeutische Verbesserung der Behandlung der Depression abzusprechen. Zumindest empfanden die Richter die Begründung nicht als in dem Maße nachvollziehbar, wie es das SGB V fordere. Auch die Annahme des G-BA, der Wirkstoff Escitalopram dürfe zusammen mit dem Wirkstoff Citalopram in einer Festbetragsgruppe zusammengefasst werden, weil Therapiemöglichkeiten dadurch nicht eingeschränkt würden, sei aufgrund einer fehlerhaften Beurteilungsgrundlage ergangen, entschieden die Richter.

Ob darüber hinaus auch die Vergleichsgrößenfestsetzung des G-BA rechtsfehlerhaft erfolgte, ließ der Senat hingegen offen. Er verwies jedoch darauf, dass seiner Auffassung nach die gewählte Methode der verordnungsgewichteten durchschnittlichen Wirkstärke als  kritisch anzusehen sei –  insbesondere wenn die Anwendungsgebiete der Wirkstoffe bei einer Festbetragsgruppe II unterschiedlich seien.

Beschwerde gegen den Eilbeschluss des LSG ist nicht möglich. Abzuwarten bleibt nun, wann über die Klage selbst entschieden werden kann. Dies steht derzeit noch nicht fest. Durch den Beschluss sind die Krankenkassen nun vorerst verpflichtet, Patienten die Behandlungskosten mit Cipralex® zu bezahlen – ganz ohne zusätzliche Zuzahlungen.

(Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Dezember 2011, Az. L 1 KR 184/11 ER)

 

Lesen Sie hierzu auch:

SSRI-Festbeträge: Lundbeck klagt gegen G-BA

Wie transparent ist der G-BA wirklich?

Juliane Ziegler / 14.12.2011, 16:32 Uhr

Kommentare:

Gast sagt:
29.12.2011 11:14

Ich nehme seit drei Wochen Citalopram statt Cipralex. Trotz doppelter Dosis in mg geht es mir schlecht. Wissen die Verantwortlichen eigentlich was sie den Patienten antun? Es schein ja doch einen Unterschied zu geben.....

Antje sagt:
16.12.2011 14:00

Mir war es von Anfang an unklar, wie es dem G-BA passieren konnte, das Stereo-Isomer dem Racemat gleichzusetzen! Escitalopram und Citalopram sind weder wirkstoffgleich, noch "pharmakologisch ähnlich", noch wird mit ihnen dieselbe Art Depression behandelt. Sitzen im G-BA keine Pharmakologen? Und ich hätte auch gedacht, dass dort Patientenvertreter sitzen.

Jörg Schmidt sagt:
15.12.2011 13:28

wer oder was hat den Herrn Ostermeier denn zu so einer Vorgehesweise gezwungen? Ein Austausch im Sinne Substitution gab es nie !

Günter Ostmeier sagt:
15.12.2011 03:34

Mir ist nie aufgegangen,wieso ich gezwungen werde,einen Austausch in gleicher Dosis zwischen dem reinen Stereoisomer und dem Racemat vorzunehmen.

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