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Recht

Das Sozialgericht Berlin hält die von der Schiedstelle berechneten 1,75 Euro für den Apothekenabschlag 2009 für fehlerhaft. (Foto: Bilderbox)
Sieg für den GKV-Spitzenverband
Sozialgericht kippt Apothekenabschlag 2009
Berlin - Das Sozialgericht Berlin hat den Schiedsspruch vom 21. Dezember 2009 zur Festsetzung des Apothekenabschlags 2009 aufgehoben. Aus Sicht des Gerichts enthält er gravierende Mängel. Die beklagte Schiedsstelle für Arzneimittelversorgung und Arzneimittelabrechnung ist zugleich zur Neuentscheidung verurteilt worden.
Nach Auffassung des Gerichts hält der Schiedsspruch, mit dem der Apothekenabschlag 2009 auf 1,75 Euro festgelegt wurde, einer rechtlichen Prüfung nicht stand: Der Schiedsspruch verletze den vom Gesetzgeber für die Anpassung des Apothekenabschlags vorgegebenen Bewertungsmaßstab, heißt es in einer Pressemeldung des Gerichts. Danach kommt es entscheidend darauf an, dass die Summe der Vergütungen für die Leistungen aller Apotheken bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten leistungsgerecht ist. Es sei ein „gravierender Fehler“ der Schiedsstelle gewesen, nur die gestiegenen Personal- und Sachkosten der Apotheken zu berücksichtigen, nicht aber auch die Steigerung der Einnahmen durch vermehrte Packungsverkäufe.
Die Schiedsstelle war davon ausgegangen, dass den Apotheken aufgrund eines Personalzuwachses von 2,38 Prozent (3.154 Mitarbeiter) zwischen April 2007 und Dezember 2008 zusätzliche Kosten entstanden sind. Diesen Personalzuwachs hat die Schiedsstelle allein auf einen erhöhten Beratungsbedarf in den Apotheken zurückgeführt. Sie hat dabei – so das Gericht – in fehlerhafter Weise nicht berücksichtigt, dass im gleichen Zeitraum auch der Umsatz verkaufter Packungen um 5,69 Prozent gestiegen ist. Es sei vor diesem Hintergrund nicht schlüssig, den Personalmehrbedarf nicht auch in Beziehung zum erhöhten Verkaufsaufwand zu setzen.
Die von der Schiedsstelle angenommenen Gesamtkostensteigerungen sind nach Auffassung des Gerichts im Übrigen vollständig von den Erlössteigerungen gedeckt gewesen. Der Umsatz verkaufter verschreibungspflichtiger Fertigarzneimittel wirke sich dabei wegen des sogenannten Apothekenzuschlags unmittelbar auf den eigentlichen Erlös der Apotheken aus.
Angesichts der im Verhältnis zur Umsatzsteigerung relativ geringen Kostensteigerung habe es sich der Schiedsstelle aufdrängen müssen, dass eine Absenkung des Abschlags um 24 Prozent gegenüber 2008 den gesetzlichen Rahmen verlässt. Mit Blick auf die Erhöhung des Umsatzes wäre eine Absenkung des Abschlags nur in deutlich geringeren Umfang gerechtfertigt gewesen.
Bei der erforderlichen Neuentscheidung müsse die Schiedsstelle insbesondere die notwendige umfassende Bewertung der Leistungsgerechtigkeit im Blick behalten. Sie ist dabei – so das Gericht – nicht daran gehindert, eine Absenkung des Abschlags zu erwägen, denn angesichts des erhöhten Umsatzes würde der vom Gesetzgeber mit dem Apothekenabschlag bezweckte Einspareffekt auch mit einem reduzierten Abschlagsbetrag erreicht werden. Die bisher von der Schiedsstelle angewandte Berechnungsmethode ist angesichts deutlicher Umsatzzuwächse allerdings ohne zusätzliche umfassende Bewertung des Verhältnisses von Umsatzerlösen und Gewinnen nicht geeignet, den Abschlag für 2009 im Verhältnis zu 2008 zu reduzieren.
Abgewiesen hat das Gericht den zweiten Teil der Klage, mit dem die Krankenkassen gerichtlich feststellen lassen wollten, dass der Schiedsspruch nur das Jahr 2009 betreffe und bei der Anpassung für 2010 wieder vom gesetzlichen Wert für 2008 auszugehen sei. Für diese Feststellungsklage fehlt nach Meinung des Gerichts das Rechtsschutzbedürfnis: Hinsichtlich des Apothekenabschlags 2010 sei die Schiedsstelle bisher noch gar nicht angerufen worden. Die Festlegung des Apothekenabschlags 2010 falle damit noch in die alleinige Verhandlungshoheit des GKV-Spitzenverbands und des DAV. Das Gericht sei nicht befugt, einzelne Verhandlungselemente vorab festzulegen.
Nachdem in der Sache bereits am 9. März 2011 eine mündliche Verhandlung stattgefunden hatte, hat das Gericht unter Vorsitz von Richter am Sozialgericht Gunter Rudnik in der Besetzung mit zwei ehrenamtlichen Richtern am 27. April 2011 ohne weitere mündliche Verhandlung im schriftlichen Verfahren entschieden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hat die Revision zugelassen. Gegen das Urteil kann also nicht nur das Landessozialgericht, sondern auch unmittelbar das Bundessozialgericht angerufen werden. Vor dem Urteil hatte der Schiedsstellen-Vorsitzende Rainer Daubenbüchel bereits angekündigt, im Falle des Unterliegens, Rechtsmittel einzulegen.
Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 27. April 2011, Az.: S 73 KR 135/10
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Kirsten Sucker-Sket / 03.05.2011, 12:58 Uhr
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Winfried Meyer sagt:
05.05.2011 10:46zu
"... Wer sorgt für Klarheit ? ... ?"
im Thema "Erwartungshaltung an die ABDA"
hier der Direkt-Link:
www.xing.com/net/spd/gesundheit-402204/apothekenwesen-25614724/25614724/#25614724
Reinhard Rodiger sagt:
04.05.2011 17:27Ist der Personalzuwachs nicht durch die jetzt mitgezählten Filialleiter bedingt? Inhaber wurden
doch nicht mitgezählt.Auch das sind Arbeitsplätze!
Wer sorgt für Klarheit,dass eine mit Verlust verkaufte
Packung nicht durch Erhöhung der verkauften Packungen Gewinn macht.Oder entfällt nach dem
Zufallsprinzip bei jeder zweiten mehr verkauften Packung der Aufwand?
Winfried Meyer sagt:
04.05.2011 10:33Erwartungshaltung an die ABDA
zwischen Theorie und Praxis,
"eingekesselt" von Wettbewerbsrecht einerseits und Standesrecht (ApoG,ApoBetrO) andererseits:
Ist die ABDA zu ABDA=DAV degeneriert oder war sie schon seit ihrer Gründung vor über 50 Jahren eine lediglich Repräsentative "Veranstaltung" OHNE(!!!) legitimiertes Durchgriffsrecht, Letzteres fälschlicherweise als Berufs"vertretung" bezeichnet ?
aus
www.apointernetclub.blogspot.com/2007/11/was-ist-die-abda.html
Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ist eine registerlich NICHTeingetragene Organisation von (nicht "der" !!!) deutschen Apothekern mit Sitz in Berlin, eine Interessengemeinschaft mehr...
kammerkiller sagt:
03.05.2011 18:42Mal wieder ist es nicht gelungen Umsatz von Absatz und Aufwand zu trennen und dies auch noch pharmazeutischen Laien klar verständlich zu machen. Es muss endlich aufgräumt werden in der diletantischen Standesvertretung. Wer sich aber lieber selbst mit fernsehsendungen beglueckt, der wird wohl kaum etwas fuer das betriebswirtschaftliche Ueberleben der Apotheken tun.
Michael Zeimke sagt:
03.05.2011 17:33Haben der Dav bzw. die LAVen jemals etwas
für die Wirtschaftlichkeit der Kollegen
getan? BTM-Gebühr,Teststreifenpreise,
Rezepturpreise,Notdienstgebühr etc.
Sie sehen:Nichts getan!Warum?
Die Verbände werden von wirtschaftlichen
Laien geführt.Den Hauptspruch kennen Sie?
"Es hätte schlimmer kommen können, aber
wir bleiben am Markt"
klaus Lieske sagt:
03.05.2011 16:20Dieses schöne Beispiel zeigt, wie Richtig die Entscheidung des MVDA Vorstands war mit dem genialen Vorteil 24 ein Teil des dringend erforderlichen Deckungsbeitrags zurück zuholen. Was holländische Kapitalgesellschaften können, können wir auch nur besser!
apothekerin sagt:
03.05.2011 15:48Es isr eine Schande!!
Ich stehe seit 40 Jahren in der Apotheke- und davon 30 Jahre als "Selbständige" (!?).
Der Beruf, den ich einmal als "Berufung" angesehen habe, "verkommt" immer mehr zum Inkassounternehmen der Krankenkassen-
Die Apotheker, die ihren Beruf ernst nehmen und nach den Gesetzen der Standesordnung arbeiten, sind die Dummen.
apothekerin sagt:
03.05.2011 15:45Es isr eine Schande!!
Ich stehe seit 40 Jahren in der Apotheke- und davon 30 Jahre als "Selbständige" (!?).
Der Beruf, den ich einmal als "Berufung" angesehen habe, "verkommt" immer mehr zum Inkassounternehmen der Krankenkassen-
Die Apotheker, die ihren Beruf ernst nehmen und nach den Gesetzen der Standesordnung arbeiten, sin die Dummen.
Amapola sagt:
03.05.2011 14:59Was hier mit einem hochqualifizierten und allround-kompetenten Berufsstand veranstaltet wird, ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit!
Nach 14 Jahren Selbständigkeit in einer kleinen Stadtteilapotheke kann ich nur sagen, dass mein Fass von Unmut voll ist!
Sollen wir weiterhin all die gesetzlich eingeforderten Anforderungen erfüllen ohne eine berechtigte Sicherung unseres Einkommens, kann ich für mich nur den Rückschluss ziehen, dass ich diesen erheblichen persönlichen Einsatz nicht mehr in dieser prosperierenden Gesellschaft erbringen möchte. Im Umfeld erzielen alle Beteiligten kontinuierliche öknonomische Zuwächse, bei uns geht es seit Jahren bergab. Inzwischen erlebe ich einige Jahre mit betriebswirtschaftlich roten Zahlen, weitere Zugeständnisse sind weder mehr...
apotheker sagt:
03.05.2011 14:46...das haben hier ja alle richtig erkannt, allerdings (wie unten geschrieben) hilft das nichts. Die absoluten Amateure des DAV/LAV schaffen es nicht klare und eindeutige Bezüge herzustellen.
ABER: Bitte nicht aufregen, das Ganze ist doch gar nicht so schlimm. Die Bombe tickt doch in einer ganz anderen Form: Packungsgrößenverordnung (d.h. im nächsten Jahr führt das zu einem starken Rückgang der Packungnen mit allen Konsequenzen für das Apothekenhonorar. Da geht dann def. bei dem einen oder anderen das Licht aus (insbes. wenns jetzt schon flakert.