2. Runde im Zoff um Wahlaufruf

Homann: Weidemann versteckt sich vor Verantwortung

Berlin - 11.11.2014, 15:15 Uhr


Der Zoff um den umstrittenen Aufruf zur Kammerwahl in Hessen geht in die zweite Runde. Der Vorsitzende des Landesapothekerverbandes Hessen, Peter Homann, wirft seinem Vorstandkollegen Detlef Weidemann vor, sich vor der Verantwortung für den gemeinsam mit vier anderen Mitgliedern des neugewählten HAV-Vorstandes verfassten Wahlaufruf zu drücken.

„Es ist sehr bedauerlich, wenn Sie als einzig amtierendes Mitglied des Vorstandes die Verantwortung für diese Wahlempfehlung von sich weisen und versuchen, sich hinter den anderen genannten Personen verstecken zu wollen“, so Homann in einem Schreiben an Weidemann. Und weiter: „Offensichtlich können Sie nicht einmal Ihre Mitverantwortung eingestehen, sondern schieben diese auf die übrigen genannten Kolleginnen und Kollegen ab.“ Den Mitzeichnern des Wahlaufrufs könne er noch fehlende „verbandspolitische Sensibilität“ zu Gute halten. Homann: „Sie hätten aber die ‚Bremse‘ treten können und m. E. auch müssen.“

Zuvor hatte sich Weidemann in einem Schreiben selbst an den noch amtierenden HAV-Vorstand gewandt. Darin erläutert Weidemann, dass der umstrittene Wahlaufruf unter Zeitdruck versehentlich an Stelle einer weniger zugespitzten Fassung verschickt worden sei. Es könne wegen der dichten zeitlichen Abfolge von HAV und Kammerwahl die „besondere Sensibilität einiger Kollegen“ verstehen. Weidemann: „Trotzdem – oder gerade deswegen – rate ich: ‚Niedriger hängen‘.

Ihn habe der Wunsch nach Unterstützung eines Wahlaufrufs von auch für die Kammerwahl kandidierenden Kollegen erreicht, schreibt Weidemann. Eine erste Fassung des Aufrufs sei ihm „aber vielleicht etwas zu zugespitzt“ erschienen. „Ich schlug daher eine Version vor, die weniger Personen, sondern gemeinsame Ziele in den Vordergrund stellt.“ Eine andere Liste aber (Funke, Diefenbach et al.) habe frühzeitig ihre Wahlwerbung verteilt und plötzlich seien die Wahlunterlagen der Kammer vor dem ursprünglich genannten Termin versandt worden, so Weidemann. „In dem so (subjektiv) entstandenen Zeitdruck (oder vielleicht auch besonderer Eifer einiger Kollegen) ist dann objektiv die alte Fassung des Wahlaufrufs publiziert worden. Auch ich selbst habe davon erst durch die Veröffentlichung Kenntnis bekommen.“

Für ihn stehe der „gegenseitige Respekt aller Gewählten, der jetzigen wie der künftigen, außer Frage“. Und als Post Scriptum direkt an den HAV-Vorsitzenden Homann gerichtet, schreibt Weidemann weiter: „Sicher finden Sie lieber Kollege Homann den richtigen Weg, die von Ihnen auch mittlerweile per Rundfax über mich aufgestellten falschen Behauptungen vor der selben Öffentlichkeit richtig zu stellen. Vielleicht sprechen Sie mich deswegen einfach mal an. Bisher haben Sie das ja leider nicht getan. Nochmal insgesamt: ‚Ball flach halten‘.

Weidemanns Darstellung der zeitlichen Abläufe weist Homann in seinem Antwortschreiben mit Nachdruck zurück: Der Hinweis auf den Termin des Versandes der Wahlunterlagen durch die Landesapothekerkammer sei „irrelevant“. „Die Termine sind durch Wahlordnungen o.ä vorgegeben und werden schon aus dem Grund einer eventuellen Anfechtung der Wahl penibel eingehalten“, so Homann.  Die Versendung Ihres „Wahlaufrufes“ mit der Versendung der Wahlunterlagen  zu verknüpfen, ändere nichts an den Inhalten dieses „Wahlaufrufs“. Homann: „Den ‚Ball flach halten‘ , hätte wohl eher an Ihnen gelegen.“


Lothar Klein


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