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Gestern fand die Anhörung zur AMG-Novelle im Gesundheitsausschuss des Bundestages statt. (Foto: DAZ)

Gestern fand die Anhörung zur AMG-Novelle im Gesundheitsausschuss des Bundestages statt. (Foto: DAZ)

Anhörung zur AMG-Novelle

Null-Retax: Kassen setzen auf vertragliche Lösung

Berlin - Die ABDA setzt bei der Frage, wie Apotheker vor Null-Retaxationen der Krankenkassen zu schützen sind, auf den Gesetzgeber. Auch wenn die Einzelprobleme, die zu Beginn dieses Jahres auftraten, größtenteils gelöst seien, wäre eine gesetzliche Regelung begrüßenswert, erklärte ABDA-Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz gestern in der Anhörung zur AMG-Novelle im Gesundheitsausschuss. Auf Kassenseite ist man anderer Meinung.

Die Null-Retaxationen verschiedener Betriebskrankenkassen wegen kleinerer Formfehler bei BTM-Rezepten haben dieses Jahr für einigen Wirbel gesorgt – auch in der Politik stieß das Vorgehen der Kassen auf Kritik. Die Union bezeichnete es in ihrem Positionspapier zur AMG-Novelle als „inakzeptabel“, eine gesetzliche Klarstellung sei daher anzustreben. Für einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen reichte es bislang allerdings nicht.

Mittlerweile sind die Wogen weitgehend geglättet. In Nordrhein-Westfalen einigten sich Kassen und Apothekerverbände im Arzneimittelliefervertrag, dass Retaxationen nur noch bis zur Höhe des tatsächlichen wirtschaftlichen Schadens der Krankenkasse erlaubt sind. Dennoch fordert die ABDA weiterhin ein gesetzliches Verbot der Vollabsetzungen – so auch in ihrer Stellungnahme zum gestern diskutierten Gesetzentwurf.

In der öffentlichen Anhörung fragte der CDU-Abgeordnete Michael Hennrich nach, ob die Probleme nun gelöst seien oder es doch noch einer gesetzlichen Regelung bedürfe. Schmitz räumte ein, dass man sich weitgehend geeinigt habe. Er verwies jedoch auf die schwierigen Debatten, die hierfür mit den Kassen geführt werden mussten. Denn es gibt zwei Wege, Null-Retaxationen ein Ende zu bereiten: Vertraglich durch die Selbstverwaltung oder eben gesetzlich. Um langwierige Diskussionen um etwaige Vertragsänderungen künftig zu vermeiden, wäre es für Schmidt daher die bessere Lösung, wenn der Gesetzgeber tätig wird.

Antje Haas vom GKV-Spitzenverband betonte hingegen, dass sie keinen Bedarf für eine gesetzliche Regelung sehe. Sie ist überzeugt, die Selbstverwaltung der Kassen und Apotheker könnten hier vertragliche Lösungen finden.

 

Lesen Sie hierzu auch:

AMG-Novelle: ABDA: Null-Retax verbieten!

Lösung im Retax-Streit: Neuer Vertrag schließt unangemessene Null-Retaxationen in NRW aus

Kirsten Sucker-Sket / 12.06.2012, 08:51 Uhr

Kommentare:

Dr. Peter Post sagt:
13.06.2012 16:06

Betrug ist doch schon gesetzlich verboten. Wer zur Sachleistung verpflichtet ist und den Leistungserbringer überhaupt nichts bezahlt, begeht zweifellos einen Betrug. Das muss nur konsequent verfolgt werden und bei massenhaften Wiederholungen auch mal mit Freiheitsstrafe geahndet werden, dann lässt das nach. Vertragliche Vereinbarungen mit dem Vertragsgegner (nicht Partner!) Krankenkasse bringen gar nichts.

Florian Becker sagt:
12.06.2012 15:51

"Ich mach mir die Welt, wiedewiede wie sie mir gefällt"..

Beim Abschlag wollen sie eine gesetzliche Regelung, hier wollen sie einen Vertrag..
Der Staat im Staat agiert halt ganz nach Lust und Laune..

Musaril sagt:
12.06.2012 09:17

Die Krankenkassen haben noch jeden Vertrag gebrochen, indem obskure Auslegungen des Textes erfolgten und der Sinn ins Gegenteil verkehrt wurde. Ein Verbot muss her!

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