BtM-Retaxationen

Unstimmigkeiten beigelegt

Düsseldorf - 04.06.2012, 14:54 Uhr


Die Apothekerverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe und die BKK vor Ort, die Novitas BKK und die BKK Hoesch haben ihre Unstimmigkeiten über die Retaxation von Betäubungsmittelrezepten beigelegt.

In der Vergangenheit kam es zwischen den genannten Betriebskrankenkassen und den Apothekern wegen der Kürzung von Betäubungsmittelrezepten um den kompletten Rechnungsbetrag („Null-Retaxation“) zu Diskussionen über die Auslegung der einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. 

Laut Pressemitteilung sollen die Apotheken die aufgrund der ausgesprochenen, nicht bestandskräftigen Retaxationen abgesetzten Beträge innerhalb der nächsten sechs Monate zurückerhalten. Weitere Retaxationen wegen Verstößen gegen die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung werden in Übereinstimmung mit der Neuregelung des Arzneilieferungsvertrages NRW nicht ausgesprochen, heißt es.

Die Apothekerverbände und die Betriebskrankenkassen sind sich nach wie vor einig, dass für die Erstellung und Belieferung von Verordnungen über Betäubungsmittel besondere Sorgfaltsanforderungen gelten. 

Die Vertragspartner sowohl auf Apotheker- als auch auf Krankenkassenseite haben mit der konstruktiven Klärung der Problematik ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis gestellt und damit eine gemeinsame verantwortungsbewusste Lösung im Interesse einer reibungslosen Versorgung von Versicherten und Patienten erzielt, so die Pressemitteilung weiter. 

Diese Regelung soll mit Unterzeichnung in diesen Tagen in Kraft treten. 


DAZ.online