Kassenabschlag

Apothekerverband kündigt Eilantrag an

Berlin - 26.01.2010, 10:55 Uhr


Der Deutsche Apothekerverband wird mit einem Eilantrag gegen den Widerspruch des GKV-Spitzenverbandes im Zusammenhang mit dem Kassenabschlag vorgehen. Der Deutsche Apothekerverband

Ziel dieses Antrages ist, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs aufzuheben, damit der Schiedsspruch doch umgesetzt werden kann.

Erfahrungsgemäß ergehen solche Eilentscheidungen innerhalb von Wochen oder Monaten. Im Falle einer für die Apotheker günstigen Entscheidung könnten die Rechenzentren dann doch vorläufig mit einem Abschlag von 1,75 Euro abrechnen. Dies würde aber noch keine Entscheidung in der Hauptsache bedeuten. Diese könnte sich über mehrere Instanzen und damit über Jahre hinziehen. Allerdings können die Sozialgerichte einen Schiedsspruch nur formal, aber nicht inhaltlich prüfen.

Dies ist wohl auch der Grund, weshalb viele Beobachter vom Widerspruch der Kassen überrascht sind. Denn beide Verhandlungsseiten hatten sich auf die Anwendung des Schiedsverfahrens geeinigt. Nun gegen das Ergebnis dieses gemeinsam eingeleiteten Verfahrens vorzugehen, ist für Bellartz „schlechter Stil“. Das Verhalten der Krankenkassen sei „ein Schlag ins Gesicht der Selbstverwaltung“. Dies schaffe auch eine schwierige Basis für die nun anstehenden Verhandlungen über den Kassenabschlag für 2010. Dennoch gab sich Bellartz zuversichtlich, dass der Deutsche Apothekerverband ein für die Apotheker günstiges Ergebnis erzielt.

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Dr. Thomas Müller-Bohn