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Apothekenvergütung
Warum die Gutachter vergütete Botendienste fordern
Das Gutachten der Agentur 2HM zur Arzneimittelpreisverordnung wühlt derzeit die Apothekenwelt auf. Die Autoren schlagen bei der Honorierung massive Umstrukturierungen vor. Auch den Botendienst haben sie sich vorgenommen – hier lautet ihre Empfehlung: Diese sollten künftig vergütet werden, wenn dies zur Sicherstellung der Versorgung angemessen ist.
Das von der Agentur 2HM im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) erstellte Gutachten zum Änderungsbedarf der in der Arzneimittelpreisverordnung geregelten Preise hat es in sich. Die derzeit kursierende Version vom 19. November, die weiterhin nicht vom BMWi abgenommen und somit mit Vorsicht zu genießen ist, enthält zahlreiche Berechnungen und Rückschlüsse. Unter anderem den, dass der Versandhandel mit Arzneimitteln aus dem EU-Ausland nicht der Grund ist, dass es vielen Apotheken in Deutschland wirtschaftlich schlecht geht. Daher sehen die Gutachter auch keinen Anlass, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitten zu verbieten.
Vielmehr trage er zur flächendeckenden Versorgung bei: „Über Versandapotheken ist es möglich, Arzneimittel auch bei stark eingeschränkter Mobilität zuhause zu erhalten“, konstatieren die Studienautoren. Daneben seien aber auch die Botendienste der Vor-Ort-Apotheken effizient, um die Bevölkerung in der Fläche zu versorgen.
Vergleich zum Noctu-Feld
Daher schlagen die Gutachter vor, im Rahmen einer Reform der Arzneimittelpreisverordnung auch eine Vergütung von Botendiensten vorzusehen. Im Kapitel „Alternative Berechnungswege und Reformansätze AMPreisVO“ stellen sie fest, dass Botendienste derzeit eine unternehmerische und heilberufliche Entscheidung der Apotheken sind. Und weiter: „Es ist aus Sicht der Autoren sinnvoll, Botendienste separat zu vergüten, wenn diese für die Sicherstellung der Versorgung angemessen sind. Dies wäre vergleichbar zu dem ‚Noctu‘ Feld auf dem Rezept ein Botendienst-Feld, das durch den Arzt bei Notwendigkeit angekreuzt wird und der Botendienst über eine Pauschale von der Krankenkasse erstattet wird.“
6 Kommentare
Stalinistische Tonnendoktrin
von Andreas Grünebaum am 15.12.2017 um 18:12 Uhr
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Keinerlei praktische Kompetenz der Agentur
von Ratatosk am 14.12.2017 um 18:45 Uhr
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Wenn es so kommt...
von Helge Killinger am 14.12.2017 um 15:57 Uhr
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AW: Pauschale
von Bernd Küsgens am 14.12.2017 um 18:42 Uhr
AW: Buch mit sieben Siegel?
von Andreas Grünebaum am 15.12.2017 um 18:15 Uhr
Warum ?
von Christian Giese am 14.12.2017 um 15:12 Uhr
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