Diskussion ums Apothekenhonorar

Der Wunsch des ABDA-Präsidenten: ein zweites Standbein

Berlin - 28.03.2014, 19:15 Uhr


Nach Auffassung von ABDA-Präsident Friedemann Schmidt wird es auch in Zukunft ein packungsbezogenes Honorar geben. Als zweite Säule der Apothekenhonorierung kann er sich jedoch eine angemessene Bezahlung von Dienstleistungen vorstellen. Diese Vorstellung vertrat er in der berufspolitischen Diskussionsrunde mit Sabine Dittmar (SPD), Mitglied im Gesundheitsausschuss, und Johann-Magnus von Stackelberg, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbands, auf der Wirtschafts-Interpharm.

Das heutige Modell der packungsabhängigen Honorierung ist nach Meinung von Schmidt mit Vor- und Nachteilen behaftet. Falsche Anreize liegen vor allem im Mengenanreiz, obwohl der Apotheker hier nicht steuernd wirken kann. Als Vorteil machte der ABDA-Präsident aus, dass Beratungsleistung und Produkt nicht getrennt sind. Dennoch sei sein Wunsch, ein zweites Standbein der Honorierung aufzubauen, das packungsunabhängig und dienstleistungsbezogen sei.

Ein solches Standbein könne sich auch apothekennetz-stabilisierend auswirken und gerade für kleinere Apotheken, die weniger Packungen abgäben, existenzerhaltend sein.  Zu solchen Dienstleistungen könne beispielsweise das Führen einer Medikationshistorie für den Patienten gehören oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Medikationsmanagement. Dieses Thema solle noch in dieser Legislaturperiode angepackt werden.

Während sich die Politik allen Vorstellungen gegenüber offen zeige, was die Sicherheit und Qualität der Arzneiversorgung verbessere, so Dittmar, verlangte Stackelberg konkrete nachprüfbare Ergebnisse und harten Daten, was solche Leistungen letztlich bringen. Das in Sachsen und Thüringen gestartete Modell ARMIN werde man sich genau ansehen.

Ganz abschaffen möchte Schmidt die packungsabhängige Honorierung nicht: „Das Produkt und der Apotheker sind unauflösbar miteinander verbunden. Niemand braucht einen Apotheker ohne Arzneimittel.“

Meinungsverschiedenheiten zwischen Schmidt und Stackelberg gab es zur Frage der Abschaffung des Kassenabschlags. Voraussetzung für die Verhandlungen darüber ist, so Stackelberg, eine standardisierte Beschreibung aller Tätigkeiten, Aufgaben und Leistungen von repräsentativen Apotheken, die bis Juli vorliegen solle. Dies habe im Übrigen auch die Schiedsstelle und der Gesetzgeber als Grundlage gefordert. Der GKV-Spitzenverband pocht auf Transparenz und möchte wissen, welche Leistungen heute schon im Honorar enthalten sind. Die ABDA ist dagegen der Auffassung, dass eine solche Beschreibung für ein Unternehmen wie die  Apotheke mit historisch gewachsenen Tätigkeitsbildern in allen ihren Facetten bis zum Sommer nicht erstellbar sei.


Peter Ditzel


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