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DAZ aktuell
Warnhinweise auf Analgetika
Verordnungsentwurf des BMG
Der frühere Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat bereits vor zwei Jahren einen ersten Verordnungsentwurf einer Analgetika-Warnhinweis-Verordnung vorgelegt. Er erntete reichlich Kritik. Das Ministerium besserte daraufhin nach und legte im August 2017 einen überarbeiteten Entwurf vor. Dieser schaffte in der vergangenen Legislaturperiode allerdings nicht mehr den Weg in den Bundesrat. Doch nun ist die Hürde zur Länderkammer genommen. Der Entwurf wurde dem Bundesrat zugeleitet.
Demnach dürfen die fraglichen OTC-Analgetika nach Ablauf der Übergangsfrist künftig nur noch dann in Verkehr gebracht werden, wenn auf der äußeren Umhüllung oder, sofern nur ein Behältnis vorhanden ist, auf dem Behältnis der Warnhinweis steht: „Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgeschrieben!“
Für Defektur- oder Rezepturarzneimittel gibt es einen modifizierten Warnhinweis: „Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als vom Apotheker oder von der Apothekerin empfohlen!“ |
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