DAZ aktuell

Warnhinweise auf Analgetika

Verordnungsentwurf des BMG

ks/ral | Künftig sollen bei OTC-Schmerzmitteln schon auf der Packung deutliche Warnhinweise zur Einnahmedauer zu sehen sein. Dies schreibt die Analgetika-Warnhinweis-Verordnung vor, deren Entwurf das Bundesgesundheitsministerium jetzt dem Bundesrat zugeleitet hat.
Foto: Schlierner – stock.adobe.com

Der frühere Bundesgesundheits­minister Hermann Gröhe (CDU) hat bereits vor zwei Jahren einen ersten Verordnungsentwurf einer Analge­tika-Warnhinweis-Verordnung vorgelegt. Er erntete reichlich Kritik. Das Ministerium besserte daraufhin nach und legte im August 2017 einen überarbeiteten Entwurf vor. Dieser schaffte in der vergangenen Legislaturperiode allerdings nicht mehr den Weg in den Bundesrat. Doch nun ist die Hürde zur Länderkammer genommen. Der Entwurf wurde dem Bundesrat zugeleitet.

Demnach dürfen die fraglichen OTC-Analgetika nach Ablauf der Übergangsfrist künftig nur noch dann in Verkehr gebracht werden, wenn auf der äußeren Umhüllung oder, sofern nur ein Behältnis vorhanden ist, auf dem Behältnis der Warnhinweis steht: „Bei Schmerzen oder Fieber ohne ­ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgeschrieben!“

Für Defektur- oder Rezepturarzneimittel gibt es einen modifizierten Warnhinweis: „Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als vom Apotheker oder von der Apothekerin empfohlen!“ |

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