Sünder werden bestraft – zur Freude anderer
200.000 Euro der Zumwinkel-Auflage an "Gemeinnützige"
(bü). Ob sich Klaus Zumwinkel "freigekauft" hat oder ob er genau so behandelt wurde wie jeder andere in gleicher Situation, ist zweitrangig: Im Regelfall bringen solche damit verbundenen Geldauflagen gemeinnützigen Einrichtungen Freude. Denn ein Teil dieser Auflagen, die die Gegenleistung für eine Vergünstigung sind – nämlich der Haftverschonung – verschwindet nicht in der Staatskasse, sondern wird (noch) Sinnvollerem zugeführt.