Krankenkassen: Wer nicht versichert ist, muss sich selbst kümmern
Je später die Meldung – desto höher die Nachzahlung(bü). Das Gesetz gilt bereits seit April 2007. Es scheint sich aber bisher noch nicht bei allen Betroffenen herumgesprochen zu haben: Wer nicht krankenversichert ist, der gehört seither zu den Pflichtversicherten – so wie Arbeitnehmer, Studenten, Arbeitslose und Rentner. Das heißt: Die Krankenkassen müssen sie ohne Wenn und Aber aufnehmen.
