Höherer Steuerabzug für Umzugskosten
Nicht nur bei beruflichem Wohnungswechsel hilft der Fiskus tragen
(bü). Rechnungen für einen privat veranlassten Umzug dürfen als "haushaltsnahe Dienstleistung" von der Steuerschuld abgesetzt werden: 20 Prozent des Rechnungsbetrages, maximal 4000 Euro im Jahr, können die Steuer mindern. Dabei werden allerdings auch alle anderen haushaltsnahen Dienstleistungen mitgerechnet, etwa die Arbeit eines Gärtners oder einer Putzhilfe.