Haushaltshilfen im Privathaushalt
Ein Armbruch der Putzfrau ist kein "Beinbruch"
(bü). Hausfrau Simone K. ist nun schon im vierten Jahr in einem anderen Privathaushalt als Haushaltshilfe für ein paar Stunden pro Woche beschäftigt. Sozialabgaben hat sie nicht zu entrichten, die Steuer übernimmt der Arbeitgeber ebenfalls pauschal. Da passiert es: Beim Fensterputzen rutscht Frau K. von einer Leitersprosse ab – komplizierter Armbruch.