Rentner mit Zusatzeinkünften und Studenten sollten nachrechnen
Fast 300 Euro Beitragserstattung für das Jahr 2010
(bü). Rentner, die noch in einem Arbeitsverhältnis stehen, werden vielfach mit höheren Beiträgen zur (Kranken-)Kasse gebeten als "Nur"-Arbeitnehmer. Das trifft auf alle Frauen und Männer zu, deren Arbeitsverdienst plus gesetzliche Rente plus Pension oder Betriebsrente im Jahr 2010 3750,00 Euro im Monat überstiegen haben und denen von ihrer Rente Krankenversicherungsbeiträge einbehalten worden sind. Ihnen steht für 2010 eine Erstattung der Beiträge zu, die sie über die monatliche Beitragsbemessungsgrenze von 3750,00 Euro hinaus an ihre Krankenkasse gezahlt haben.