Kind im Krankenhaus: Spezialregelung für "Gesetzliche"
Auch für die Mutter zahlt die Krankenkasse
(bü). Diese Frage bewegt Eltern: Sollen sie ihr Kleinkind, das stationär ins Krankenhaus muss, für die Dauer der Behandlung betreuen? Unabhängig von den Problemen, die dadurch auftreten können – auch bezüglich des Pflegepersonals der Krankenhäuser: Muss diese Elternbetreuung von den Krankenkassen finanziert werden? In manchen Fällen ja.