Steuern sparen durch Erststudium?
Ausgaben noch Jahre später dem Finanzamt präsentieren
(bü). Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs verstößt es gegen geltendes Recht, dass Kosten eines Erststudiums steuerlich nicht berücksichtigt werden dürfen, sofern die Berufsausbildung unmittelbar im Anschluss an eine Schulausbildung aufgenommen wird. (Az.: VI R 38/10)