Thomas Müller-Bohn
| Mit dem AMNOG wurde Anfang 2011 neben den großen Belastungen für die Apotheken auch die frühe Nutzenbewertung für Arzneimittel eingeführt. Damit wird erstmals in die Preisbildung innovativer Arzneimittel eingegriffen. Im Gegensatz zu den sofort wirksamen Maßnahmen im Apothekenbereich wird der Eingriff in den Arzneimittelmarkt erst nach einer längeren Vorlaufzeit Konsequenzen haben. Doch die können für alle Beteiligten beträchtlich sein. Vor der Preisverhandlung steht eine Bewertung des Zusatznutzens des neuen Arzneimittels gegenüber einer etablierten Vergleichstherapie. Die folgende Zwischenbilanz beschreibt, was bisher geschah, welche Knackpunkte des Verfahrens sich abzeichnen und warum die frühe Nutzenbewertung nicht wird klären können, ob ein neues Arzneimittel ein "Me-too"-Produkt ist oder nicht.