Rohertrags-Monitor April 2013
Betriebswirtschaftliche Analyse der Entwicklung des Apothekenhonorars
Zum 1. Januar 2004, mit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG), ist die ehemals degressiv ausgestaltete Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) umgestellt worden; seitdem gilt für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel (Rx-FAM) das sogenannte Kombimodell. Mit dieser Umstellung sollte der Berufsstand aufgewertet werden, indem man die apothekerliche Vergütung für die Beratung und Abgabe von Rx-FAM nur noch marginal an den (Herstellerabgabe-)Preis gekoppelt (kaufmännische Komponente von 3 Prozent auf den Apothekeneinkaufspreis) und ergänzend einen Festzuschlag (Honorar) je abgegebener Rx-FAM-Packung eingeführt hat. Im Ergebnis sollte die Apotheke bei der Abgabe von Rx-FAM durchschnittlich zu 90 Prozent für ihre heilberufliche (Beratungs-)Leistung honoriert werden, 10 Prozent sollten als kaufmännische Komponente anfallen (vgl. DAZ 2011, Nr. 4, S. 61).