Rohertrags-Monitor Juni 2013
Auswirkungen der ersten Festzuschlagsanpassung seit 2004 auf den Apothekenrohertrag im ersten Halbjahr 2013
Zum 1. Januar 2004, mit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes, ist die ehemals degressiv ausgestaltete Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) umgestellt worden; seitdem gilt für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel (Rx-FAM) das sogenannte Kombimodell. Mit dieser Umstellung sollte die Apotheke bei der Abgabe von Rx-FAM durchschnittlich zu 90 Prozent für ihre heilberufliche (Beratungs-)Leistung (über den Festzuschlag) honoriert werden, 10 Prozent sollten als kaufmännische Komponente (3,0% auf den Apothekeneinkaufspreis) anfallen (vgl. DAZ 2011, Nr. 4, S. 61).