Die ABDA bereitet den Apothekertag alljährlich aufwendig vor, die Hauptversammlung tagt mit großem Ernst und die Delegierten diskutieren oft sehr engagiert auch über Details – doch was wird aus den dort manchmal mühsam verabschiedeten Anträgen? Entgegen der naheliegenden Idee, die Hauptversammlung im nächsten Jahr über den Fortgang zu informieren, wird dies bei der ABDA in der Mitgliederversammlung abgehandelt, also im höchsten Beschlussgremium, das allerdings nicht öffentlich tagt. Der Bericht über „die Behandlung der Anträge der Hauptversammlung“ 2014, den die ABDA für die Mitgliederversammlung am 1. Juli 2015 erstellt hat, liegt der DAZ vor. Wir beschreiben hier, was die ABDA aus eigener Sicht für die Umsetzung der Anträge getan oder auch nicht getan hat, und analysieren diesen Umgang mit den Anträgen.
Von Thomas Müller-Bohn