Modedroge „Spice“ ab sofort verboten
Bundesgesundheitsministerium erlässt Eilverordnung
Berlin (ks). Seit dem 22. Januar sind die in der Modedroge "Spice" und vergleichbaren Produkten enthaltenen synthetischen Cannabinoide CP-47,497 und JWH-018 verboten. Per Eilverordnung hat sie das Bundesgesundheitsministerium dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Damit ist jede Form von unerlaubter Herstellung, Besitz und Handel untersagt. Die ABDA begrüßte das Verbot.