AOK begrüßt das EuGH-Urteil
Urteil hat weitreichende BedeutungBerlin (tw). Anders als der GKV-Spitzenverband bewertet die AOK das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Fremdbesitzverbot positiv. Der Richterspruch bestätige die Entscheidungsfreiheit der Mitgliedstaaten bezüglich der Gesundheitsversorgung. Zudem arbeiteten die Ortskrankenkassen gut mit den Apotheken zusammen und schätzten deren Beratungskompetenz.
