Droht Non-compliance, kann Sonder-PZN verwendet werden
AOK vertraut auf Fachkompetenz der ApothekerBerlin (tw). Bestehen bei der Umstellung auf ein Rabattarzneimittel pharmazeutische Bedenken, kann der Apotheker sich für die Abgabe des gewohnten Präparats entscheiden. Das gilt auch für Bedenken hinsichtlich der Compliance. Es sei wichtig, dass alle Apotheken über diese Regelung informiert seien, so AOK-Chefunterhändler Dr. Christopher Hermann in einem Hintergrundgespräch am 20. Mai in Berlin.
