Nichtiger Vertrag über „Chefvertretung“
BERLIN (ks). Ein Vertrag zwischen einem Apothekenbetreiber und einer Apothekerin über eine weisungsunabhängige "Chefvertretung", in dem eine Abführung von Sozialbeiträgen oder Lohnsteuer nicht vorgesehen ist, ist nach einem Beschluss des Landgerichts Verden nichtig.(Beschlüsse des LG Verden vom 8. Oktober 2009 und vom 25. November 2009, Geschäfts-Nr. 2 S 154/09; Urteil des AG Diepholz vom 18. März 2009, Az.: 2 C 323/08 (II))
