Einigung in der Palliativversorgung
Kassenartenübergreifender Vertrag für HamburgHAMBURG (tmb). Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung ist im SGB V geregelt, wird aber regional sehr unterschiedlich umgesetzt. Für Hamburg wurde jetzt als erstes Bundesland ein kassenartenübergreifender Vertrag über die Versorgung Sterbender geschlossen. Dies gaben die beteiligten Krankenkassenverbände am 27. Mai bekannt.
