Pick-up-Verbot soll kommen
Referentenentwurf sieht Änderung des § 11a Apothekengesetz vorBerlin (ks). Nur wenige Tage nachdem der Diskussionsentwurf für ein "Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung" kursierte, tauchte bereits ein Referentenentwurf auf. Was im Vorgängerentwurf enthalten war, findet sich auch hier wieder. Hinzu kommt eine wesentliche Änderung: Ein neuer § 11a Apothekengesetz soll Pick-up-Stellen von Versandapotheken unterbinden.
