Die Frage der Bindung ausländischer Versandapotheken an die AMPreisV weiterhin offen
Karlsruhe/Berlin (ks). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 9. September seine lang erwarteten Urteile zur Zulässigkeit von Apotheken-Bonussystemen verkündet. Danach stellt die Gewährung von Boni bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel einen Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung dar. In einem der insgesamt sechs Verfahren hatte der BGH zudem über die Frage zu entscheiden, ob das deutsche Arzneimittelpreisrecht auch für im Wege des Versandhandels nach Deutschland eingeführte Arzneimittel gilt. Er will diese Frage – anders als zuvor das Bundessozialgericht – bejahen. Nun hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe das letzte Wort.