Cartoon

08.12.2010, 23:00 Uhr

Unausweichlich

Kommentar
05.12.2010, 23:00 Uhr

Verstoß gegen das Fremdbesitzverbot

BERLIN (ks). Bereits Mitte Oktober hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt der Apotheke "Zur Rose" in Halle die Versandhandelserlaubnis entzogen (siehe DAZ Nr. 43/2010, S. 28). Nun liegen die Urteilsgründe vor. Ausführlich legt das OVG darin dar, dass das Auslagern nahezu sämtlicher Tätigkeiten einer Versandapotheke auf einen externen Dienstleister nicht mit dem Gebot der persönlichen Apothekenleitung vereinbar ist. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, kann die Versandapotheke ihren Betrieb jedoch wie gewohnt aufrechterhalten.
(Urteil des Oberverwaltungsgerichts Sachsen Anhalt vom 14. Oktober 2010, Az.: 2 L 245/08)Show more
Urteilsgründe im Fall "Zur Rose" liegen vor
01.12.2010, 23:00 Uhr

Cartoon

01.12.2010, 23:00 Uhr