Nicht kostendeckend
Arzneimittelpreisverordnung: Im GKV-Markt keine Kostendeckung / Von Klaus G. Brauer und Uwe Hüsgen
Bei der Versorgung von GKV-Patienten mit verschreibungspflichtigen Fertigarzneimitteln (Rx-FAM) erwirtschaften Apotheken über die Zuschlagsregelung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) seit Jahren nicht einmal ihre steuerlich abzugsfähigen Kosten. Eine eigentlich ebenso notwendige Kompensation auch der kalkulatorischen Kosten – Honorierung des Arbeitseinsatzes des Apothekenleiters, Eigenkapitalverzinsung etc. – kommt damit nicht einmal in Sichtweite. Ohne Einkaufsrabatte und Quersubventionierungen wäre die Versorgung von GKV-Patienten mit Rx-FAM deshalb schon seit Längerem zusammengebrochen.