"Red Rice"-Kapseln sind Nahrungsergänzungsmittel
OVG Lüneburg: Kein Präsentationsarzneimittel
Lüneburg (ks). Die als Nahrungsergänzungsmittel vertriebenen "Red Rice"-Kapseln haben schon mehrere Gerichte beschäftigt. Attestiert wurde dem Produkt bereits, dass es kein Funktionsarzneimittel ist. Nun hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden, dass es auch nicht als Präsentationsarzneimittel einzustufen ist. (Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 3. Februar 2011, Az.: 13 LC 92/09)