LG Tübingen: Skonto auf Privatrezepte unzulässig
Wettbewerbszentrale klagt erfolgreich in der ersten Instanz
Berlin (ks). Von Apotheken beim Arzneimittelkauf gewährte Boni beschäftigen die Gerichte weiterhin – auch nach den Urteilen des Bundesgerichtshofs im letzten Herbst. In einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren hat nun das Landgericht Tübingen einem Apotheker untersagt, 3 Prozent Skonto auf Privatrezepte oder Rezeptgebühren zu gewähren sowie hierfür zu werben.(Urteil des Landgerichts Tübingen vom 14. Februar 2011, Az. 20 O 47/09 – nicht rechtskräftig)
