Schiedsstelle widerlegt GKV-Berechnung
Im Prozess vor dem Sozialgericht Berlin hat nun der GKV-Spitzenverband Zeit zur Erwiderung
Berlin (lk). Der Prozess um den Apothekenabschlag für das Jahr 2009 geht jetzt in die entscheidende Phase. Das Sozialgericht Berlin setzte dem GKV-Spitzenverband eine Frist bis zum 15. April, um sich zu den letzten Dienstag vorgelegten Einlassungen der Schiedsstelle zu äußern. Die Schiedsstelle hatte in ihrer Stellungnahme die Argumente des GKV-Spitzenverbandes zurückgewiesen, das Gesamtapothekenhonorar sei in den letzten Jahren aufgrund der Packungszahlen stärker gestiegen als die Kosten.