VZA beklagt Wettbewerbsverzerrung
Krankenhausapotheken durch FG-Urteil einseitig bevorzugt
Berlin (az). Eine Wettbewerbsverzerrung ersten Ranges zulasten der öffentlichen Apotheken sieht der Verband der Zytostatika herstellenden Apotheker und Apothekerinnen (VZA) in einem Urteil des Finanzgerichts Münster. Wenn dessen Entscheidung Bestand habe, Krankenhausapotheken im Gegensatz zu öffentlichen Apotheken bei der Lieferung anwendungsfähiger Zytostatika von der Umsatzsteuer zu befreien, werde das bestehende Konkurrenzverhältnis empfindlich gestört.