Bundeskartellamt legt angeblichen Gehe-Boykottaufruf zu den Akten
Aber kein "Freispruch erster Klasse" für die Apothekerverbände
Berlin (ks). Das Bundeskartellamt hat seine Kartellverfahren gegen Apotheker eingestellt. Damit müssen die ABDA, der Landesapothekerverband Baden-Württemberg, der Berliner Apotheker Verein und der Thüringer Apothekerverband nun doch kein Bußgeld wegen ihres angeblichen Boykottaufrufes gegen den Pharmagroßhändler Gehe zahlen. Das Gleiche gilt für den ABDA-Präsidenten Heinz-Günter Wolf, die Vorsitzenden der Landesverbände sowie den ehemaligen ABDA-Kommunikationschef Thomas Bellartz, der seinerzeit noch Leiter des Hauptstadtbüros der Pharmazeutischen Zeitung war.