Ausschlussfrist in Arzneiliefervertrag rechtswidrig
LSG Celle: Retaxation wegen verspäteter Zahlung unzulässig
Berlin (ks). Auch bei einer verspäteten Rechnungslegung gegenüber einer Krankenkasse muss ein Apotheker nicht zwingend leer ausgehen. Dies gilt selbst dann, wenn der einschlägige Arzneiliefervertrag eine Bestimmung enthält, derzufolge bei Versäumung der Frist ausdrücklich der Anspruch auf Bezahlung entfällt. Denn nach einem aktuellen Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen ist eine solche Vereinbarung nämlich verfassungswidrig, wenn sie keine Ausnahmetatbestände vorsieht. Das letzte Wort wird jedoch das Bundessozialgericht haben. (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 31. August 2011, Az.: L 1 KR 432/09)