Rabatt auf UVP führt in die Irre
BERLIN (ks). Ein Apotheker, der auf einer Internetseite mit 60 Prozent Rabatt auf OTC-Arzneimittel und Kosmetikprodukte geworben hat, ist von der Wettbewerbszentrale verklagt worden. Erst durch genauere Suche war zu erfahren, dass dieser Rabatt auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers gewährt wurde – die Wettbewerbszentrale sah hierin eine Irreführung der Verbraucher. Der Apotheker wurde zur Unterlassung verurteilt. (Landgericht Köln, Anerkenntnisurteil vom 19. Januar 2012, Az. 33 O 390/11)