
Bundesrat berät AMG-Novelle
Entscheidungen zu Änderungsanträgen
BERLIN (ks/lk/jz). Am 30. März nahm der Bundesrat im ersten Durchgang zum Zweiten Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften ("16. AMG-Novelle") Stellung. Die Novellierung soll insbesondere der Umsetzung von EU-Recht dienen – es bietet sich jedoch an, neben dem Arzneimittelgesetz im "Omnibus"-Verfahren eine Reihe anderer Regelungen zu überarbeiten. Das Plenum der Länderkammer nahm in der vergangenen Woche die Empfehlungen der Ausschüsse weitgehend an. So auch die Empfehlung des Bundesrats-Gesundheitsausschusses, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten.