ABDA will Kritiker mundtot machen
Satzungsänderung geplant: Verletzung der Vertraulichkeit kann teuer werden
Berlin (lk). Mit einem "Maulkorberlass" will die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) kritisch die Berichterstattung über interne Vorgänge erschweren und die Weitergabe von Informationen mit einer Verbandsstrafe belegen. Zu diesem Zweck schlägt der Geschäftsführende Vorstand der ABDA der nächsten Mitgliederversammlung Ende Juni vor, einen neuen Abschnitt "Vertraulichkeit" in die Satzung aufzunehmen. Personen, die interne Informationen weitergeben, sollen zu Schadensersatz in unbegrenzter Höhe verpflichtet werden.