Bundesregierung: E-Zigaretten gehören in die Apotheke
Für die nicotinverdampfende Variante soll das Arzneimittelgesetz gelten
Berlin (jz). Nach Ansicht der Bundesregierung gehören die immer beliebteren und gleichzeitig stark umstrittenen E-Zigaretten in die Apotheken – aber nur, wenn darin Nicotin verdampft wird. Denn die erforderlichen Nicotin-Tanks oder -liquids sollen als Arzneimittel in den Anwendungsbereich des Arzneimittelgesetzes fallen. Diese Ansicht äußert die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zur gesundheitlichen Bewertung und rechtlichen Klarstellung der Einordnung der elektrischen Zigarette.